Der Marktgemeinderat legte am 09.09.2019 die Auswahlkriterien zur Wohnungsbelegung am Bahnhof fest - die Bewerbungen sind bis 30.09.2019 einzureichen! Im Wege eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor hat sich der Markt Garmisch-Partenkirchen ein Belegungsrecht für 30 Wohnungen im neuentstehenden Bahnhofsareal gesichert.
Insgesamt entstehen dort
- 15 x 3-Zimmerwohnungen mit Kochnische und Bad
- 10 x 4-Zimmerwohnungen mit Kochnische und Bad
- und 5 x 5-Zimmerwohnungen mit Kochnische und Bad
für die der Markt den jeweiligen Eigentümern der Wohnungen jeweils Wohnungsbewerber vorschlagen darf.
Die Kaltmiete liegt bei den
- 3-Zimmerwohnungen ab ca. 650,- Euro
- 4-Zimmerwohnungen ab ca. 910,- Euro
- und die 5-Zimmerwohnungen ab ca. 1.170,- Euro
Ziel des Belegungsrechtes ist es, Wohnraum für Familien bereit zu halten, deren gemeinsames Einkommen zwar über der Schwelle liegt, die zu einer Sozialwohnung berechtigt, jedoch aufgrund der hohen Wohnungs- und Mietpreise im Bereich des Marktes Garmisch-Partenkirchen zu erheblichen Problemen bei der Wohnungssuche führt.
Die Festlegung des Vorschlags zur Belegung der Wohnungen erfolgt anhand eines Kriterienkataloges, den die Mitglieder des Marktgemeinderates in ihrer gestrigen Sitzung am 18.09.2019 mehrheitlich festgelegt und verabschiedet haben.
Wer letztlich für eine Wohnung vorgeschlagen wird, bestimmt sich nach einem Punktesystem, das auch die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den Bezug zu Garmisch-Partenkirchen (Geburtsort/Wohnort) berücksichtigt und entsprechend bewertet.
Die ersten 11 Dreizimmer- und 4 Fünfzimmerwohnungen werden zum 01. Dezember 2019 bereits bezugsfertig.
Wohnungssuchende können sich für die genannten Wohnungen ab sofort bewerben.
Bewerbungsschluss für die ersten bezugsfertigen Wohnungen ist bereits der Montag, 30.09.2019.
Die Bewerbungen sind mit allen hierzu erforderlichen Unterlagen beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen und der Kriterienkatalog können zu den üblichen Geschäftszeiten im Rathaus, in der Liegenschaftsverwaltung, 1. Stock Zimmer-Nr. 1.27 oder 1.28 abgeholt oder hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Einsichtnahme in die Grundrisse für alle Wohnungsgrößen ist zu den üblichen Geschäftszeiten nur bei o.g. Stelle im Rathaus möglich.
Garmisch-Partenkirchen, 19.09.2019
Quelle: Aktuelles - Markt Garmisch-Partenkirchen - https://buergerservice.gapa.de/